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Billigungsklausel
Deckungsrückstellung
Deregulierung
Gruppenversicherung
Karenzzeit
Selbständige
Selbstbehalt
Veränderung des Versicherungsschutzes
Zusatzrückstellung
Billigungsklausel
- Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Nach § 5 VVG (Versicherungsvertragsgesetz ) gilt der Inhalt
des dem Versicherungsnehmer überreichten Versicherungsscheins
als Vertragsinhalt, wenn der Versicherungsnehmer auf Abweichungen
vom Inhalt des Versicherungsantrages auffällig hingewiesen
worden ist und nicht binnen eines Monats schriftlich widerspricht.
Deckungsrückstellung
- Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Darunter versteht man die aus den eingehenden Prämien gebildete
versicherungstechnische Rückstellung, deren der Versicherer
bedarf, um die verfügbaren Beträge seiner künftigen Einnahmen
auf die Höhe der zu erwartenden Versicherungsansprüche zu
ergänzen Sie ist erforderlich, weil aus praktischen Gründen
nicht eine natürliche, entsprechend dem Risiko von Jahr zu
Jahr steigende, sondern eine gleichbleibende Prämie erhoben
wird. Diese ist in den ersten Jahren höher, in den späteren
Jahren dagegen niedriger als die natürliche Prämie.
Deregulierung - Vergleich
PKV Versicherungsvergleich
Reduzierung bzw. Beseitigung stattlicher Eingriffe in das
Wirtschaftsgeschehen. Gegenstand wirtschaftswissenschaftlicher
und -politischer Diskussionen. Konsequenz aus u. a. der Niederlassung-
und der Dienstleistungsfreiheit.
Gruppenversicherung
- Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Im Rahmen einer Gruppenversicherung wird eine Personengruppe
in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert. Gruppenversicherungsverträge
können für Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld-, Krankentagegeld-
und Reisekrankenversicherungen abgeschlossen werden.
Karenzzeit
- Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem
Einsetzen der Leistungspflicht (leistungsfreie Tage).
Selbständige
- Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Selbständige unterliegen nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Ausnahme: Landwirte, Künstler und Publizisten
Selbstbehalt
- Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Ein Selbstbehalt gilt pro versicherte Person und pro Kalenderjahr.
Er soll die Beiträge reduzieren und die Eigenverantwortung
der Versicherten fördern.
Veränderung
des Versicherungsschutzes - Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Für Mehrleistungen, die sich aus einem Tarifwechsel oder einer
Erhöhung des Versicherungsschutzes ergeben, gelten grundsätzlich
Wartezeiten. Diese Mehrleistungen sind abhängig vom Ergebnis
einer erneuten Prüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten.
Ausnahmen sind meist bei bedingungsgemäßer Anpassung des Krankentagegeldes
(Dynamisch Einkommensabsicherung) und Anpassung des Versicherungsschutzes
aufgrund des Fortfalls oder einer Reduzierung des Beihilfeanspruchs
bei Versicherten nach den Beihilfetarifen.
Zusatzrückstellung
- Vergleich PKV Versicherungsvergleich
Seit 1992 beteiligen alle PKV-Unternehmen ihre Versicherten
direkt an den Überschüssen. Aus diesen wird seitdem die bereits
vorhandene Alterungsrückstellung aufgestockt. Bis Ende 1994
waren Zuführung von jährlich 1 % der Alterungsrückstellung
in eine zusätzliche Rückstellung gesetzlich vorgeschrieben.
Seit dem 01.01.1995 gilt eine Neuregelung: Seit diesem Zeitpunkt
sind der Zusatzrückstellung Beträge in Höhe von 80 % des auf
die Alterungsrückstellung entfallenden Überzinses (also der
Zinserträge, die über die kalkulierten Zinserträge hinausgehen)
zuzuführen. Dabei ist die Zuführung auf 2,5 % der Alterungsrückstellung
begrenzt. Diese Beträge sind wie folgt zu verteilen: 50 %
fließen - wie bisher auch - in die Zusatzrückstellung aller
Versicherten, die restlichen 50 % sind für die über 65jährigen
zur Beitragsermäßigung zu verwenden.
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