Bei Krankenversicherungspflichtigen werden die Beiträge mit einem Prozentsatz von den beitragspflichtigen Einkünften berechnet. Dazu gehören bei Erwerbstätigen das Arbeitsentgeld und bei Rentnern die Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, das neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielt wird. Für freiwillig GKV-Versichert - also auch für freiwillig versicherte Rentner - wird der Beitrag gemäß der Satzung festgelegt. Dabei ist deren gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und somit mindestens alle Einkünfte, die auch bei Pflichtversicherten herangezogen werden.