Die Alterungsrückstellung ist ein elementarer Bestandteil der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung. Bei der PKV handelt es sich um eine Individualversicherung, innerhalb derer die Versicherten eine Risikogemeinschaft bilden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Äquivalenzprinzip (à Äquivalenzprinzip) ,d.h. es gilt: a)Summe der gesamten künftigen Versicherungsleistungen b)Summe des gesamten künftigen Beitragsaufkommens. Die Beiträge werden risikogerecht ermittelt (à Beitragskalkulation).