Diese Forderung kann nur durch die Alterungsrückstellung erfüllt werden. Der Tarifbeitrag in der PKV setzt sich zusammen aus dem Nettobeitrag und und einem Beitrag zur Deckung der Kosten des Versicherers. Der Nettobeitrag wiederum setzt sich zusam-men aus dem Risikobeitrag und dem Sparbeitrag. Der Risikobeitrag stellt genau den Beitrag dar, der zur Deckung der Versicherungsleistungen durchschnittlich gebraucht wird - er steigt mit zunehmendem Alter. Bei Eintritt in einen Tarif liegt der Nettobeitrag über dem eigentlich erforderlichen Risikobeitrag. Die Differenz zum Nettobeitrag stellt den sogenannten Sparbeitrag dar. Dieser Sparbeitrag wird zur Bildung der Alterungsrückstellung verwendet. Wenn dann mit zunehmendem Alter der Risikobeitrag zur Deckung der Versicherungsleistungen nicht mehr reicht, werden die fehlenden Beitragsteile der extra für diesen Zweck gebildeten Alterungsrückstellung entnommen. Damit ist dann sichergestellt, daß der Nettobeitrag auf Dauer konstant sein kann - konstant bleibende Rechnungsgrundlagen vorausgesetzt -, obwohl der Risikobeitrag mit zunehmendem Alter steigt. Die Alterungsrückstellung wird nicht nur aus dem Sparbeitrag gebildet. Wesentliche Quellen zum Aufbau der Alterungsrückstellung stellen die rechnungsmäßige Verzinsung der Alterungsrückstellung sowie die Vererbung dar. Die Alterungsrückstellung stellt kein individuelles Guthaben dar. Es handelt sich um die durchschnittliche Deckungsrückstellung aller Versicherten der eigenen Risikogemeinschaft. Nur die Deckungsrückstellung dieser Risikogemeinschaft insgesamt reicht dazu aus, die anfallenden Versicherungsleistungen im Alter zu finanzieren: