Benötigt ein Versicherter der Risikogemeinschaft mehr Leistungen als gerechnet, würden mehr DRS benötigt, da innerhalb der Gemeinschaft andere aber weniger Kosten verursachen, reicht die DRS zusammen durchschnittlich aus. Beanspruchte ein Versicherungsnehmer "seine" DRS für sich, müßte er auch akzeptieren, daß das Unternehmen nur solange für Leistungen aufkommen kann, wie in "seiner" DRS Mittel vorhanden sind. Wäre er dann ein überdurchschnittlich kranker Mensch hätte er irgendwann seine Leistungen selber zu tragen, was kaum Sinn einer Krankenversicherung sein kann.