| kleines
PKV Lexikon
|
| |
Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist - darin unterscheidet er sich vom Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – risikogerecht kalkuliert. Deshalb muß bei jedem Antrag geprüft werden, ob ein normales oder erhöhtes Risiko versichert werden soll. Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn die zu versichernde Person vor Abschluß der Versicherung an Krankheiten Beschwerden gelitten hat, die nicht restlos ausgeheilt sind oder die wieder aufleben können. Erhöhte Risiken können nicht zum Tarifbeitrag versichert werden, denn der Tarifbeitrag ist für einen Leistungsbedarf kalkuliert, der nicht von Kosten für "Vorerkrankungen" beeinflußt wird. Ist mit solchen Kosten zu rechnen, müssen die Mehrausgaben durch einen Risikozuschlag ausgeglichen werden. Dieser wird wie folgt errechnet: Anhand des Krankheitsbildes kann festgestellt werden, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Vorerkrankungen behandlungsbedürftig und welche Kosten dafür aufzuwenden sind. Aus dem Ergebnis von Wahrscheinlichkeit und Kosten wird der jeweils erforderliche Risikozuschlag individuell ermittelt. |
Zurück
Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Liste. Diese Liste dient dazu Ihnen eine Hilfe
bei der Auswahl Ihrer Krankenversicherung zu geben.
PKV Vergleich PKV - Risikobeurteilung, Risikozuschlag
Webdesign Kaiser
München - alle Rechte vorbehalten. Last update: 17. Jan 2004
|