Für Mehrleistungen, die sich aus einem Tarifwechsel oder einer Erhöhung des Versicherungsschutzes ergeben, gelten grundsätzlich Wartezeiten. Diese Mehrleistungen sind abhängig vom Ergebnis einer erneuten Prüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten. Ausnahmen sind meist bei bedingungsgemäßer Anpassung des Krankentagegeldes (Dynamisch Einkommensabsicherung) und Anpassung des Versicherungsschutzes aufgrund des Fortfalls oder einer Reduzierung des Beihilfeanspruchs bei Versicherten nach den Beihilfetarifen.