Angestellter ist, wer in einem persönlich und wirtschaftlich abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei vorwiegend geistiger Tätigkeit steht. Angestellte sind krankenversicherungspflichtig, wenn ihr Arbeitsverdienst die vom Gesetzgeber festgesetzte Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Versicherungsfrei sind jedoch geringfügige Beschäftigungen. Näheres dazu siehe "geringfügige Beschäftigungen".